Haus & Grund Tegernseer Tal vertritt die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Tegnerseer Tal und Umgebung.

Das Immobilienjahr 2012

Worauf sich Hauseigentümer im neuen Jahr einstellen müssen

In diesem Jahr müssen sich Hauseigentümer wieder auf einige Neuerungen einstellen. Diese betreffen vor allem verschiedene steuer-, energie- und mietrechtliche Änderungen. Darauf weist Haus & Grund Bayern hin.                 Weiterlesen...

Neue Trinkwasserverordnung seit 01.11.2011 in Kraft

Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen

Seit 01.11.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Darauf weist Haus & Weiterlesen...

Das aktuelle Urteil

Mieterhöhungsverlangen mit sieben Vergleichswohnungen

Ein Vermieter hatte seine Mieterin unter Nennung von sieben Vergleichswohnungen aufgefor-dert, einer Erhöhung der Miete zuzustimmen. Die Mieten von sechs der benannten Wohnungen lagen über dem geforderten Betrag. Bei einer der Vergleichswohnungen hingegen lag die Miete zwischen der bisherigen und der erhöhten Miete. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass dieser Umstand keine die Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens betreffende Frage sei (Urteil v. 28.3.2012, Az.: VIII ZR 79/11).

Die Formalien seien erfüllt, wenn der Vermieter mindestens drei Vergleichswohnungen angebe, deren Miete mindestens so hoch ist wie die verlangte. Der Umstand, dass eine weitere Wohnung benannt wurde, bei der die Miete nicht der verlangten Miete entspricht, sondern zwischen der bisherigen und der erhöhten Miete liegt, rechtfertige keine andere Beurteilung und mache das Erhöhungsverlangen weder insgesamt noch teilweise unwirksam.

 

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Kontakt

Haus- und Grund Tegernseer Tal
Bahnhofstraße 40
83684 Tegernsee
Tel.: 08022 95555
Fax: 08022 2189
E-Mail: tegernseertal@remove-this.haus-und-grund-bayern.de

Förderung der energetischen Gebäudesanierung gesichert

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ist bis 2014 gesichert.
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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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Fragen und Antworten